Sie wollen sich einvernehmlich und fair trennen und Ihr Vermögen schon vor der Scheidung gerecht aufteilen?
Doch was geschieht, wenn bei Einreichung der Scheidung nur noch bei einem Vermögen vorhanden ist und der andere alles ausgegeben hat? Denn Stichtag für den Zugewinnausgleich ist nicht die Trennung sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Erfahren Sie in diese Erklärvideo, worauf Sie unbedingt achten müssen.