Sie leben in einer monogamen Beziehung und freuen sich gemeinsam mit Ihrer Partnerin auf Ihr gemeinsames Kind. Ihnen ist egal, dass Sie nicht verheiratet sind. Als leiblicher Vater haben Sie in jedem Fall Rechte – und zwar unabhängig davon, ob Sie auch „rechtlicher Vater“ sind.
Beim Sorgerecht hat sich ebenfalls in den letzten Jahren viel für nichteheliche Väter verändert.
Mehr dazu erfahren Sie in diesem Erklärvideo.