Im Sinne des BGB ist eine Betreuung die rechtliche Vertretung einer Person, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
- Wer wird eigentlich Betreuer?
- Kann man auch ohne Betreuungsgericht auskommen?
- Und welche Vorsorgevollmacht passt am besten zu mir?
Das alles erfahren Sie in diesem Erklärvideo.