Wenn bei Alleinerziehenden der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat mit einem Vorschuss ein. Bisher bekamen allein erziehende Eltern diesen Unterhaltsvorschuss jedoch nur für Kinder bis zwölf Jahren. Seit 1. Juli 2017 kann der Vorschuss auch für Teenager bis 18 beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Sehen Sie in diesem Erklärvideo, was sich durch das neue Unterhaltsvorschuss-Gesetz für Sie konkret geändert hat.