„Wo Gesetze schriftlich
aufgezeichnet sind,
genießt der Schwache mit
dem Reichen gleiches Recht.“
Euripides (*480 v.Chr.)
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Selbstbestimmt leben, auch im Ernstfall und bis zum Lebensende …
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Als Vorsorgeanwältin biete ich Ihnen rechtliche Unterstützung bei der Aufsetzung einer umfassenden Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Es ist mir dabei besonders wichtig, dass in den Vorsorgedokumenten Ihre ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall rechtlich wirksam festgehalten werden.
Damit bestimmen Sie bei vollem Bewusstsein selbst, wem Sie im Falle eines Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit, z.B. nach einem schweren Unfall oder Krankheit oder bei einer fortgeschrittenen Demenz die Entscheidungsbefugnis über Ihre persönlichen rechtlichen Angelegenheiten anvertrauen wollen.
Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann dadurch verhindert werden.
Patientenverfügung
Auch helfe ich Ihnen bei der Aufsetzung einer rechtlich wirksamen Patientenverfügung, damit Sie bis zum Lebensende selbst bestimmen können, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen.
Sie können von mir das notwendige Einfühlungsvermögen erwarten, mit mir über diese sehr persönlichen und sensiblen Themen zu sprechen.
Betreuungsverfahren
Als Vorsorgeanwältin vertrete ich ebenfalls Angehörige und Betroffene in Betreuungsverfahren sowie in rechtlichen Streitigkeiten betreffend die pflegerische und medizinische Versorgung.
Pflege-Recht
Erbrecht
Familienrecht
Vorsorgerecht
Basiswissen Betreuungsrecht
Im Sinne des BGB ist eine Betreuung die rechtliche Vertretung einer Person, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung ihre...
Rufen Sie mich gerne an und wir vereinbaren einen ersten Beratungstermin.
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